Vertragsrecht

Ihre Anwaltskanzlei für Vertragsrecht in München

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Wir überprüfen Verträge auf deren Wirksamkeit

Im Bereich Vertragsrecht ist unsere Kanzlei ein kompetenter Ansprechpartner. Wir gestalten und prüfen zivilrechtliche Verträge und überprüfen diese auf ihre Wirksamkeit. Zudem sind wir für Sie da, wenn es um die Geltendmachung von berechtigten oder die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen geht, die aus zivilrechtlichen Verträgen resultieren.

Das allgemeine Vertragsrecht bezieht sich auf den klassischen Kaufvertrag, auf Dienstleistungsverträge und Mietverträge. Optionsverträge oder Lizenzverträge fallen zum Teil unter das Vertragsrecht und beziehen andere Rechtsgebiete wie das Markenrecht, Patentrecht oder Urheberrecht mit ein.

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Kompetente Abhilfe bei Vertragsbrüchen

Wir unterstützten Sie, wenn grundlegende vertragliche Pflichten der Vertragsparteien nicht eingehalten wurden und ein Vertragsbruch vorliegt. Sie können in vielen Fällen Ansprüche auf Nachbesserung, Ersatzlieferungen oder auf Schadensersatz geltend machen - etwa, wenn Mängel vorliegen oder es zu einem Lieferverzug kommt.

Liegt eine arglistige Täuschung vor, erwirken wir die Nichtigkeit des gesamten Vertrages.