Privates Baurecht
Beistand im privaten Baurecht in München
Wir setzen Nachforderungen Ihres Bauunternehmens durch
Das Baurecht bezieht sich auf sämtliche Vorschriften, welche die Bebauung und Nutzung von Grundstücken regeln. Hierzu gehört die zivilrechtliche Seite von Bauvorhaben, wobei vor allem die zivilrechtlichen Beziehungen derjenigen im Mittelpunkt stehen, die am Bau beteiligt sind. Dies sind vor allem diejenigen, die den Bau veranlasst oder in Auftrag gegeben haben, sowie diejenigen, die das Bauvorhaben ausführen. Bei Konflikten unterstützt Sie unsere Kanzlei und berät Sie kompetent.
Überprüfung von Bauverträgen
Der Ausgangspunkt einer juristischen Klärung ist zumeist der sogenannte Bauvertrag, der zwischen dem Bauherrn und denjenigen besteht, die an der Bauausführung beteiligt sind. Dies können Architekten, Ingenieure oder Bauunternehmer sein. Das Bauvertragsrecht richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften des Werkvertragsrechts, die im BGB festgesetzt sind.
Unsere Kanzlei überprüft die Gültigkeit sowie die Einhaltung der Verträge und macht Ihre Ansprüche geltend.