Arbeitsrecht

Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in München

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Wir erstellen und prüfen Arbeitsverträge

Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Bereich des Arbeitsrechts. Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Es enthält zahlreiche Schutzvorschriften für Arbeiter und Angestellte, die in einer regulären Beschäftigung, Ausbildung, Teilzeitarbeit oder Heimarbeit tätig sind.

Wir erstellen und prüfen Arbeitsverträge, decken arbeitsrechtliche Vertragsverstöße auf, stellen Abmahnungen aus und helfen Ihnen weiter, wenn Sie Lohnrückstände oder Ansprüche wegen Urlaub und Krankheit geltend machen wollen. Auch dann, wenn Sie Ansprüche im Zusammenhang mit einer betrieblichen Altersversorgung durchsetzen wollen, sind wir für Sie da.

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Juristische Konflikte mit dem Arbeitgeber kompetent lösen

Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis können zahlreiche juristische Konflikte auftreten. Sie können sich aus einer Weisung ergeben, die der Arbeitgeber erteilt, aber auch aus einer Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz, aus einem abgelehnten Urlaub oder aus einer Abmahnung, wenn sich der Arbeitnehmer nicht korrekt verhält. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung und vertritt Sie bei einem Gang vor Gericht sowie bei außergerichtlichen Einigungen.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie juristisch bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche und vertritt Sie vor allen Instanzen. Die erste Instanz ist das zuständige Arbeitsgericht. Danach ist das Landesarbeitsgericht zuständig sowie als letzte Instanz das Bundesarbeitsgericht.