Steuerrecht

Ihre Kanzlei für Steuerrecht in München

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Steuerhinterziehungen vermeiden

Im Bereich Steuerrecht bieten wir Ihnen eine fachkundige Beratung im Zusammenhang mit einzelnen steuerlichen Fragen an. Zudem berücksichtigen wir die steuerrechtlichen Aspekte bei der Bearbeitung zivilrechtlicher Fragen und Streitigkeiten. Bitte beachten Sie, dass wir keine allgemeine Steuerberatung anbieten oder Ihre Buchführung übernehmen.

Vor allem die Steuerhinterziehung steht oftmals im Fokus unserer Beratungen. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die in § 370 der Abgabenordnung geregelt ist. Wer gegenüber dem Finanzamt oder einer Behörde falsche Angaben macht und dadurch ungerechtfertigte Steuervorteile erlangt, macht sich der Steuerhinterziehung strafbar. Dies ist auch dann der Fall, wenn Sie unvollständige Angaben machen oder Einnahmen pflichtwidrig verschweigen.

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Ordnungswidrigkeit oder Straftatbestand?

Bitte beachten Sie, dass allein der Versuch einer Steuerhinterziehung strafbar ist. Hier kann eine Selbstanzeige dazu beitragen, um eine Straffreiheit zu erlagen. Gerne geben wir Ihnen hierzu weitere Informationen an die Hand und besprechen die Details mit Ihnen.

Begehen Sie keine vorsätzliche Steuerhinterziehung, machen aus Fahrlässigkeit aber unvollständige Angaben und korrigieren diese nicht, können Sie wegen einer sogenannten leichtfertigen Steuerhinterziehung belangt werden. Es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld vorgesehen ist.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen auch hierzu eine detaillierte Beratung an.