Erbrecht
Erbrecht und Testamente in München
Erbrecht und Testamente
Wir werden im Erbrecht für Sie tätig und gestalten und formulieren für Sie letztwillige Verfügungen, Testamente, Erbverträge und gemeinsame Testamente. Zudem sind wir für Sie da, wenn es um die Auslegung von Testamenten und Erbverträgen geht. Wir unterstützen Sie weiterhin bei der Prüfung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteil- und Vermächtnisansprüchen sowie anderer Auflagen weiter. Unsere Kanzlei klärt Sie über die Regelungen der Erbfolge auf und berücksichtigt dabei die Erbschaftssteuer. Wurde durch den Erblasser keine Verfügungen in Form eines Testaments getroffen, bestimmen die gesetzlichen Vorschriften die Erbfolge. Der Ehegatte, der eingetragene Lebenspartner, Kinder, Eltern und nächsten Verwandten erhalten hiernach ihren Pflichtanteil.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie beim Aufsetzen eines Testaments, klärt Sie über die Formvorschriften auf und berät Sie zu den einzelnen Testamentsarten.
Wir beraten Sie und Ihre Miterben kompetent
Grundsätzlich gilt, dass jeder mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahrs ein Testament verfassen kann. Sie können hier festlegen, wen Sie als Erben, Vorerben, Nacherben oder als Ersatzerben einsetzen.
Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so ist der Nachlass ungeteilt ein gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. Es kann hierbei vorkommen, dass Sie und die Miterben gemeinsame Eigentümer von Immobilien und Sachgegenständen werden und über die Nachlassgegenstände nur gemeinschaftlich verfügen können. Gerne beraten wir Sie herzu ausführlich in einem persönlichen Gespräch. Bei Unstimmigkeiten vermitteln wir zwischen den Miterben.
Aber auch dann, wenn Sie Ihr Erbe ausschlagen wollen, sind wir für Sie da.