Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen eine kompetente Beratung und Vertretung an. Wir haben uns auf das Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Baurecht, Erbrecht, Steuerrecht sowie auf das Wirschafts- und Gesellschaftsrecht spezialisiert und verfügen auf diesen Gebieten über einen reichen Erfahrungsschatz.
Für unsere Kanzlei sind hoch qualifizierte Anwälte tätig, die über einen reichen Erfahrungsschatz verfügen. Bei der Beratung und Vertretung unserer Klienten legen wir sehr großen Wert auf die hohe Qualität unserer Leistungen. Dabei berücksichtigen wir insbesondere auch die steuerlichen Konsequenzen und Gestaltungsmöglichkeiten zivilrechtlicher Vorgänge.
Um Ihnen eine kompetente Beratung bieten zu können, bitten wir Sie, einen persönlichen Termin mit uns zu vereinbaren. Wir nehmen uns ausreichend Zeit für unsere Mandanten und ermitteln gemeinsam mit ihnen die optimale Lösung bei rechtlichen Schwierigkeiten.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf - wir beraten Sie gerne!
Unsere Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Sie in vielfältigen Bereichen und bietet eine kompetente Beratung an.
Unsere Anwaltskanzlei berät Sie in folgenden Rechtsgebieten:
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen Termin mit uns!
Im Bereich Vertragsrecht ist unsere Kanzlei ein kompetenter Ansprechpartner. Wir gestalten und prüfen zivilrechtliche Verträge und überprüfen diese auf ihre Wirksamkeit. Zudem sind wir für Sie da, wenn es um die Geltendmachung von berechtigten oder die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen geht, die aus zivilrechtlichen Verträgen resultieren.
Das allgemeine Vertragsrecht bezieht sich auf den klassischen Kaufvertrag, auf Dienstleistungsverträge und Mietverträge. Optionsverträge oder Lizenzverträge fallen zum Teil unter das Vertragsrecht und beziehen andere Rechtsgebiete wie das Markenrecht, Patentrecht oder Urheberrecht mit ein.
Wir unterstützten Sie, wenn grundlegende vertragliche Pflichten der Vertragsparteien nicht eingehalten wurden und ein Vertragsbruch vorliegt. Sie können in vielen Fällen Ansprüche auf Nachbesserung, Ersatzlieferungen oder auf Schadensersatz geltend machen - etwa, wenn Mängel vorliegen oder es zu einem Lieferverzug kommt.
Liegt eine arglistige Täuschung vor, erwirken wir die Nichtigkeit des gesamten Vertrages.
Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Bereich des Arbeitsrechts. Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Es enthält zahlreiche Schutzvorschriften für Arbeiter und Angestellte, die in einer regulären Beschäftigung, Ausbildung, Teilzeitarbeit oder Heimarbeit tätig sind.
Wir erstellen und prüfen Arbeitsverträge, decken arbeitsrechtliche Vertragsverstöße auf, stellen Abmahnungen aus und helfen Ihnen weiter, wenn Sie Lohnrückstände oder Ansprüche wegen Urlaub und Krankheit geltend machen wollen. Auch dann, wenn Sie Ansprüche im Zusammenhang mit einer betrieblichen Altersversorgung durchsetzen wollen, sind wir für Sie da.
Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis können zahlreiche juristische Konflikte auftreten. Sie können sich aus einer Weisung ergeben, die der Arbeitgeber erteilt, aber auch aus einer Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz, aus einem abgelehnten Urlaub oder aus einer Abmahnung, wenn sich der Arbeitnehmer nicht korrekt verhält. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung und vertritt Sie bei einem Gang vor Gericht sowie bei außergerichtlichen Einigungen.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie juristisch bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche und vertritt Sie vor allen Instanzen. Die erste Instanz ist das zuständige Arbeitsgericht. Danach ist das Landesarbeitsgericht zuständig sowie als letzte Instanz das Bundesarbeitsgericht.
Das Baurecht bezieht sich auf sämtliche Vorschriften, welche die Bebauung und Nutzung von Grundstücken regeln. Hierzu gehört die zivilrechtliche Seite von Bauvorhaben, wobei vor allem die zivilrechtlichen Beziehungen derjenigen im Mittelpunkt stehen, die am Bau beteiligt sind. Dies sind vor allem diejenigen, die den Bau veranlasst oder in Auftrag gegeben haben, sowie diejenigen, die das Bauvorhaben ausführen. Bei Konflikten unterstützt Sie unsere Kanzlei und berät Sie kompetent.
Der Ausgangspunkt einer juristischen Klärung ist zumeist der sogenannte Bauvertrag, der zwischen dem Bauherrn und denjenigen besteht, die an der Bauausführung beteiligt sind. Dies können Architekten, Ingenieure oder Bauunternehmer sein. Das Bauvertragsrecht richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften des Werkvertragsrechts, die im BGB festgesetzt sind.
Unsere Kanzlei überprüft die Gültigkeit sowie die Einhaltung der Verträge und macht Ihre Ansprüche geltend.
Wir werden im Erbrecht für Sie tätig und gestalten und formulieren für Sie letztwillige Verfügungen, Testamente, Erbverträge und gemeinsame Testamente. Zudem sind wir für Sie da, wenn es um die Auslegung von Testamenten und Erbverträgen geht. Wir unterstützen Sie weiterhin bei der Prüfung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen sowie anderer Auflagen weiter. Unsere Kanzlei klärt Sie über die Regelungen der Erbfolge auf und berücksichtigt dabei die Erbschaftssteuer. Wurde durch den Erblasser keine Verfügungen in Form eines Testaments getroffen, bestimmen die gesetzlichen Vorschriften die Erbfolge. Der Ehegatte, der eingetragene Lebenspartner, Kinder, Eltern und nächsten Verwandten erhalten hiernach ihren Pflichtanteil.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie beim Aufsetzen eines Testaments, klärt Sie über die Formvorschriften auf und berät Sie zu den einzelnen Testamentsarten.
Grundsätzlich gilt, dass jeder mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahrs ein Testament verfassen kann. Sie können hier festlegen, wen Sie als Erben, Vorerben, Nacherben oder als Ersatzerben einsetzen.
Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so ist der Nachlass ungeteilt ein gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. Es kann hierbei vorkommen, dass Sie und die Miterben gemeinsame Eigentümer von Immobilien und Sachgegenständen werden und über die Nachlassgegenstände nur gemeinschaftlich verfügen können. Gerne beraten wir Sie herzu ausführlich in einem persönlichen Gespräch. Bei Unstimmigkeiten vermitteln wir zwischen den Miterben.
Aber auch dann, wenn Sie Ihr Erbe ausschlagen wollen, sind wir für Sie da.
Wir beraten und vertreten Sie juristisch im Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsvertreterrecht. Unsere Kanzlei gestaltet und prüft Lieferverträge und Gesellschaftsverträge, richtet Gesellschaften ein und erstellt allgemeine Geschäftsbedingungen, allgemeine Lieferbedingungen und allgemeine Einkaufsbedingungen. Auch dann, wenn es zu Streitigkeiten unter Gesellschaftern kommt, sind wir für Sie da.
Unsere Kanzlei klärt Sie über Regeln des Güter- und Leistungstausches zwischen Produzenten, Händlern, Konsumenten und Unternehmen auf, die durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt werden.
In den EU-Staaten spielt zunehmend das europäische Wirtschaftsrecht eine große Rolle, insbesondere im Verbraucherschutzrecht. Unsere Kanzlei ist hier ein qualifizierter Ansprechpartner, der Sie gerne ausführlich berät.
Liegt ein Betrug oder eine Unterschlagung vor, machen wir Ihre Ansprüche geltend und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Aber auch dann, wenn es um Verstöße gegen das Umweltstrafrecht durch die produzierende Industrie geht, sind wir für Sie da.
Im Bereich Steuerrecht bieten wir Ihnen eine fachkundige Beratung im Zusammenhang mit einzelnen steuerlichen Fragen an. Zudem berücksichtigen wir die steuerrechtlichen Aspekte bei der Bearbeitung zivilrechtlicher Fragen und Streitigkeiten. Bitte beachten Sie, dass wir keine allgemeine Steuerberatung anbieten oder Ihre Buchführung übernehmen.
Vor allem die Steuerhinterziehung steht oftmals im Fokus unserer Beratungen. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die in § 370 der Abgabenordnung geregelt ist. Wer gegenüber dem Finanzamt oder einer Behörde falsche Angaben macht und dadurch ungerechtfertigte Steuervorteile erlangt, macht sich der Steuerhinterziehung strafbar. Dies ist auch dann der Fall, wenn Sie unvollständige Angaben machen oder Einnahmen pflichtwidrig verschweigen.
Bitte beachten Sie, dass allein der Versuch einer Steuerhinterziehung strafbar ist. Hier kann eine Selbstanzeige dazu beitragen, um eine Straffreiheit zu erlagen. Gerne geben wir Ihnen hierzu weitere Informationen an die Hand und besprechen die Details mit Ihnen.
Begehen Sie keine vorsätzliche Steuerhinterziehung, machen aus Fahrlässigkeit aber unvollständige Angaben und korrigieren diese nicht, können Sie wegen einer sogenannten leichtfertigen Steuerhinterziehung belangt werden. Es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld vorgesehen ist.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen auch hierzu eine detaillierte Beratung an.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine qualifizierte juristische Beratung und vertritt Sie kompetent bei einem Gang vor Gericht oder bei außergerichtlichen Einigungen. Im Vertragsrecht helfen wir Ihnen, Vertragsbrüche aufzudecken oder Ihre Ansprüche bei einer Nichteinhaltung der festgesetzten Richtlinien geltend zu machen.
Zudem werden wir auf dem Gebiet des Arbeitsrechts für Sie tätig und setzen Urlaubsansprüche durch, klären Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber oder fordern ausbleibende Lohnzahlungen ein.
Im Baurecht gehören vor allem private Bauherren zu unseren Mandanten, die Unstimmigkeiten mit dem ausführenden Bauunternehmen haben. Sollte es zu Fehlern in der Bauausführung kommen oder Mängel festgestellt werden, erwirken wir für Sie eine Nachbesserung.
Im Erbrecht sind wir für Sie da, wenn es um die Formulierung von Testamenten geht, und geben Ihnen Informationen an die Hand, wie Sie Ihren Pflichtanteil am Erbe erhalten oder das Erbe gänzlich auszuschlagen. Unternehmen unterstützen wir im Wirtschaftsrecht, sich an die geltenden Gesetze und Regelungen zu halten.
Sollten Sie sich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben, vertreten wir Sie juristisch.
Dr. Frehland & Maull
Max-Weber-Platz 10
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Telefon: 089 217684222
Fax: 089 1782541
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